Abmahnung der Frau Angelika Kohlmeier durch die pixel.Law Rechtsanwälte wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie

19. August 2020
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Die pixel.Law Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Frau Angelika Kohlmeier ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an der Fotografie „plenum“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Angelika Kohlmeier im Einzelnen

Konkret wird unser Mandant beschuldigt, die streitgegenständliche Fotografie auf seiner Webseite öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Nach Angaben der pixel.Law Rechtsanwälte hat unsere Mandantschaft keine lizenzvertragliche Berechtigung zur öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie. Außerdem erfolge auch keine ordnungsgemäße Nennung des Urhebers. Aus diesen Gründen werde das Urheberrecht von Frau Kohlmeier verletzt.

Nach Ansicht der Gegenseite erfolgte diese vermeintlich gegebene Urheberrechtsverletzung rechtswidrig und schuldhaft. Unsere Mandantschaft sei deshalb zur Unterlassung und umfassenden Auskunft verpflichtet. Demzufolge wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bereits als Anlage bei.

Außerdem soll unser Mandant die vermeintlich unberechtigte Nutzung des Werkes von Frau Kohlmeier einstellen. Darüber hinaus sei unsere Mandantschaft zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 1.190,00.- und der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 729,23.- verpflichtet. Soweit die Unterlassungserklärung und die Zahlungen nicht fristgerecht bei der Gegenseite eingehen, werde der gegnerische Rechtsanwalt Frau Kohlmeier raten, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der pixelLaw Rechtsanwälte

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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