Abmahnung der reconnect GmbH durch die Anwaltskanzlei Giese wegen Wettbewerbsverstoß und Verstoß gegen das ElektroG aufgrund angeblich irreführender geschäftlicher Handlungen auf eBay

19. August 2020
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Die Anwaltskanzlei Giese mahnt einen unserer Mandanten im Namen der reconnect GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Produkt entgegen den Vorgaben des ElektroG in den Verkehr gebracht zu haben.

Die Abmahnung der reconnect GmbH im Einzelnen

Konkret soll unser Mandant durch seinen eBay-Shop einen USB-Adapter entgegen den Vorgaben des ElektroG, insbesondere §§ 3 und 9 ElektroG, ohne Angabe des Herstellers, vermeintlich in den Verkehr gebracht haben. Weiterhin biete die Gegenseite unter dem Namen reconnect GmbH USB-Artikel und andere IT-Artikel zum Verkauf an. Da unser Mandant ebenfalls USB-Artikel und andere IT-Artikel zum Verkauf anbiete, bestünde ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis. Es sei irreführend, dass unsere Mandantschaft entgegen der gesetzlich gewollten und geforderten Anforderungen an Transparenz beim Vertrieb von umweltbelastenden Elektro und Elektronikgeräten, nicht einmal den Hersteller dauerhaft am Gerät angegeben habe.

Die Gegenseite beruft sich auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, wonach ein Elektrogerät, sofern es unter den Anwendungsbereich des ElektroG fällt, vor dem Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt angeblich dauerhaft so zu kennzeichnen ist, dass der Hersteller eindeutig zu idenfizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach den jeweiligen Zeitpunkten, die das ElektroG vorsehe, erstmalig in den Verkehr gebracht wurde.

Deshalb fordert die reconnect GmbH unsere Mandantschaft vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte wird unser Mandant aufgefordert, sämtliche beanstandete Verkaufsartikel, die auf dem Abmahnschreiben abgebildet sind und von unserer Mandantschaft vermeintlich oder auf Veranlassung unseres Mandanten von Dritten, in den Verkehr gebracht oder angeboten oder auf dem Markt bereitgestellt werden oder werden sollte, mit dem Hersteller zu kennzeichnen und dies der Gegenseite in geeigneter Weise anzeigen und fristgerecht eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Außerdem wird von unserer Mandantschaft verlangt, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.044,40.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 25.000.-, zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der reconnect GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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