Abmahnung der Frau Claudia Nehls durch die Kanzlei TEWAAG wegen Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto

09. November 2020
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1285 mal gelesen
0 Shares

Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Kanzlei TEWAAG. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto begangen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Claudia Nehls im Einzelnen

Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, ein Produktfoto zu vermeintlichen Werbe- und Verkaufszwecken verwendet zu haben ohne dazu berechtigt zu sein. Laut Angaben der Kanzlei TEWAAG, sei Frau Claudia Nehls die Urheberin dieses Produktfotos, weshalb ihr die alleinigen Rechte daran zustehen würden.

Mit der Begründung, dass die Gegenseite die angeblich unberechtigte Nutzung der Fotos nicht dulden werde, sei die Kanzlei TEWAAG berechtigt, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche durchzusetzen.

Um unserer Mandantschaft die Gelegenheit zu geben, die Sache außergerichtlich zu bereinigen, macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen aus § 97a Abs. 1 UrhG geltend. Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Abmahnschreiben liegt bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei.

Weiterhin beruft sich die Gegenseite auf einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Hierfür wurde zunächst ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 1.000.- angesetzt. Darüber hinaus wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 816,64.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 8.000.-, zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Claudia Nehls

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a