Abmahnung der Barthold Photo GmbH durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an mehreren Lichtbildern

23. November 2020
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Barthold Photo GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an mehreren Lichtbildern begangen zu haben.

Die Abmahnung der Barthold Photo GmbH im Einzelnen

Laut Angaben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner, sei der Geschäftsführer der Barthold Photo GmbH bundesweit als selbstständiger Fotograf tätig. Zudem sei er Betreiber einer Internetseite. Zu dem Portfolio der Gegenseite würden die streitgegenständlichen Fotografien gehören.

Konkret wird unsere Mandantin beschuldigt, die streitgegenständlichen Fotos auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Verwendung der Bilder auf der Internetseite unserer Mandantschaft, werden nach Angaben der Gegenseite, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Barthold Photo GmbH, gemäß § 16 UrhG und § 19a UrhG, verletzt. Zudem sei das Urhebernennungsgesetz des Geschäftsführers der Barthold Photo GmbH verletzt worden, gemäß § 13 UrhG.

Um unserer Mandantschaft die Möglichkeit zu geben, das Streitverhältnis außergerichtlich beizulegen, soll eine strafbewehrte Unterlassung unterzeichnet werden. Ein solches vorformuliertes Exemplar liegt dem Abmahnschreiben bereits bei.

Zudem beruft sich die Gegenseite auf einen angeblichen Schadensersatzanspruch gegen unsere Mandantin (§ 97 Abs. 2 UrhG). Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die vermeintliche Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Barthold Photo GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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