Abmahnung des Herrn Thomas Hanel durch die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
Die Abmahnung des Herrn Thomas Hanel im Einzelnen
Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Fotografie auf seiner Webseite unerlaubt vervielfältigt und unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Nach Aussage der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen hätte Herr Thomas Hanel der Verwertung der Fotografie weder zugestimmt noch diese nachträglich genehmigt, weshalb die Bildnutzung rechtswidrig sei.
Unser Mandat wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft unter anderem darüber zu erteilen, in welchem Umfang das Bild verwendet wurde, wann das Bild ins Internet eingestellt und wann es wieder entfernt wurde.
Außerdem soll unser Mandat Schadensersatz sowie die gegnerischen Rechtsanwaltskosten bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Thomas Hanel
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.