Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Railway Empire 2“
Die Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der NIMROD Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms das Computerspiel „Railway Empire 2“ unerlaubt herunter- und hochgeladen hat. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19 a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Zur vollständigen Abgeltung der Ansprüche hinsichtlich Abmahnkosten und Rechtsverfolgungskosten bietet die Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich verbunden mit einer Gesamtforderung von EUR 850,00 an.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kalypso Media Group GmbH
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.