Abmahnung von Stephan Uhlenbusch durch die Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern

19. November 2024
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Uns liegt eine Abmahnung von Stephan Uhlenbusch, ausgesprochen durch die Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftrittes Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern begangen zu haben.

Die Abmahnung von Stephan Uhlenbusch im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Weßling Kambach Bitzer Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seiner Internetseite geschützte Lichtbilder verwendet haben soll, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefüt wurde. Zur Berechnung des Schadensersatzes macht die Gegenseite zudem einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Nutzungsdauer geltend. Bereits vorläufig errechnen die gegnerischen Rechtsanwälte anhand einer Mindestnutzungsdauer von sechs Monaten einen Schadensersatz von EUR 2.094,00 (EUR 1.047,00 pro Bild). Ferner schulde unser Mandant Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 800,39. Folglich ergibt sich ein (vorläufiger) Gesamtbetrag von EUR 2.894,39.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Stephan Uhlenbusch

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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