Abmahnung der HR Voice & Data GmbH durch die Kanzlei Sievers & Kollegen wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie

24. Oktober 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der HR Voice & Data GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Sievers & Kollegen, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seiner Webseite eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der HR Voice & Data GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Sievers & Kollegen wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seiner Webseite eine Fotografie verwendet, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte von der HR Voice & Data GmbH erhalten zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben macht die Gegenseite Auskunftsansprüche hinsichtlich der Dauer der Veröffentlichung und der Herkunft des Bildmaterials geltend. Daraus errechnen die Sievers & Kollegen nachfolgend einen Schadensersatz sowie sonstige Gebühren.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HR Voice & Data GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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