Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier SAS durch die CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen an Kennzeichen von Louis Vuitton Malletier SAS
Die Abmahnung der Louis Vuitton Malletier SAS im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der CBH Rechtsanwälte wird aufgeführt, dass unser Mandant Torten mit den Kennzeichen von Louis Vuitton unerlaubt angeboten und im Internet verbreitet hat. Damit verletze unser Mandant mehrere Markenrechte der Gegenseite und begehe außerdem eine unlautere Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer markenrechtlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Ebenso wird in beigefügten der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungserklärung gefordert, wonach die Abmahnung oder Teile hieraus wörtlich oder sinngemäß öffentlich zugänglich oder verbreitet werden. Daneben fordert Louis Vuitton Auskunft über begangene Verletzungen und Ersatz aller bereits entstandenen sowie noch entstehenden Schäden. Letztlich werden Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht, die sich aus einem Streitwert von EUR 250.000,00 berechnen.
Was fällt auf an der Abmahnung von Louis Vuitton?
Eine Unterlassung hinsichtlich einer Veröffentlichung kann bereits deshalb nicht erfolgen, weil keine solche Verletzung erfolgt. Unabhängig davon findet sich in der Abmahnung bereits kein Wort der Begründung, woraus sich allenfalls eine Erstbegehungsgefahr für eine rechtsverletzende Veröffentlichung ergeben soll.
Offensichtlich sind Louis Vuitton die eigenen Abmahnungen selbst unangenehm und gehen diese davon aus, dass eine Veröffentlichung einer ausgesprochenen Abmahnung geschäftsschädigend für diese ist, da bei einem Sachverhalt wie im vorliegenden Fall die potentiellen Kunden von Louis Vuitton wenig Verständnis für eine solche Abmahnung haben.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier SAS
Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.