Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die KSP Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der KSP Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant in seinen sozialen Medien geschützte Lichtbilder verwendet haben soll, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte von der Gegenseite erhalten zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen Schadensersatz in Höhe von EUR 2.475,00 zu zahlen. Überdies fallen Dokumentationskosten (EUR 170,00) sowie Zinsen (EUR 1.701,85) an. Zuletzt werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 288,60 geltend gemacht. Diesen Betrag errechnen die KSP Rechtsanwälte anhand eines Gegenstandswertes in Höhe des Schadensersatzes. Insgesamt sei somit ein Betrag von 4.655,45 fällig (inkl. Auslagenpauschale von EUR 20,00)
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.