Abmahnung der Blynk GmbH & Co. KG durch die GIW Rechtsanwälte wegen Unternehmenskennzeichen- und Markenrechtsverletzungen an „Blynk“

04. Oktober 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Blynk GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die GIW Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Unternehmenskennzeichen- und Markenrechtsverletzungen an "Blynk" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Blynk GmbH & Co. KG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der GIW Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant in seinem Internet-Impressum unzutreffend angegeben hat, Inhaber einer Marke zu sein, die eine direkte Verwechslungsgefahr zu der geschützten Marke „Blynk“ begründet. Überdies verwende unser Mandant die Marke entsprechend auf seiner Webseite. Dies stelle eine Unternehmenskennzeichen- und Markenrechtsverletzung nach §§ 5, 15 Abs. 2 MarkenG und §§ 4, 14 Abs. 1, 2 Nr. 2 MarkenG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Des Weiteren fordert die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.088,60, welche die GIW Rechtsanwälte anhand eines Gegenstandswertes von EUR 20.000,00 errechnen. Die Durchsetzung weiterer Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen behält sich die Blynk GmbH & Co. KG zunächst vor.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Blynk GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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