Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen Verstößen gegen EU-Kennzeichnungsvorgaben

24. September 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen EU-Kennzeichnungsvorgaben verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. im Einzelnen

In der vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, bei seinen Angeboten von Ausstellungsküchen die Energieverbrauchskennzeichnung nicht ordnungsgemäß vorzuhalten. Konkret seien im Internetangebot unseres Mandanten keine Energielabel und Produktdatenblätter ersichtlich, wodurch er gegen Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1369 verstoßen würde. Damit sei die Werbung unseres Mandanten wettbewerbswidrig.

Zum Beseitigen dieses wettbewerbsrechtlichen Verstoßes wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein entsprechendes Exemplar beigelegt wurde. Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 280,78€ geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Deutsche Umwelthilfe e.V.

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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