Abmahnung der Kandinsky Deutschland GmbH durch die CBH Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund von unerlaubter E-Mail-Werbung
Die Abmahnung der Kandinsky Deutschland GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der CBH Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, unser Mandant soll an die E-Mail-Adresse der Kandinsky Deutschland GmbH eine E-Mail versendet haben, in der unser Mandant für sein Unternehmen geworben haben soll. Für eine solche Werbe-E-Mail habe seitens der Gegnerin aber keine Einwilligung vorgelegen. Dies stelle somit eine unzulässige Belästigung im Sinne des §§ 823, 1004 BGB dar, sowie einen zielgerichteten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechender Entwurf dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 367,23 geltend gemacht, die sich aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 3.000.- berechnen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kandinsky Deutschland GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.