Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Verletzung von Unterlassungsverpflichtungen durch mehrere Wettbewerbsverstöße auf eBay

20. Dezember 2021
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Uns liegt eine Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen auch nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bereits gerügte Wettbewerbsverstöße weiterhin zu begehen.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der IDO wird näher ausgeführt, unser Mandant soll auch nach bereits abgegebener Unterlassungserklärung weiterhin gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Unserem Mandanten wird vorgeworfen in den Angeboten über veraltetes Widerrufsrecht zu belehren. Auch ein Muster-Widerrufsformular soll fehlen. Zuletzt soll unser Mandant immer noch über widersprüchliche Widerrufsfristen informieren.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3500,00 zu zahlen.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Vertragsstrafenforderungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jede geltend gemachte Vertragsstrafe einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wird gegen Sie selbst vielleicht eine solche Vertragsstrafe geltend gemacht? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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