Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH durch die Rechtsanwälte Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Marksman – Der Scharfschütze“
Die Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer wird unserem Mandanten vorgeworfen den Film „The Marksman – Der Scharfschütze“ über ein Filesharing-Programm angeboten und Dritten somit zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle wegen unerlaubten Vervielfältigens gemäß § 16 UrhG und wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll unser Mandant für den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von 700€ aufkommen. Zusätzlich werden noch die Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht, die sich auf 235,80€ belaufen. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von 935,80€.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LEONINE Distribution GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.