Abmahnung der LEONINE Licensing AG durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Replicas“
Die Abmahnung der LEONINE Licensing AG im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird unserem Mandanten die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Replicas“ vorgeworfen. Konkret soll er mittels eines Filesharing-Programmes den Film unerlaubt angeboten, an Dritte übertragen und damit unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben.
Hierdurch stünden der Gegenseite Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen unsere Mandantschaft zu.
Die Gegenseite fordert unseren Mandanten deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein entsprechendes Muster ist dem Schreiben beigefügt.
Ferner ist sie der Auffassung, ihr stünde ein Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens aus § 97 Abs. 2 UrhG zu. Von unserem Mandanten werden Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 235,80 gefordert. Der Gesamtbetrag beläuft sich damit auf EUR 935,80.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LEONINE Licensing AG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.