Abmahnung des Herrn Dirk Küpper durch den Rechtsanwalt Böse wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

01. Oktober 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1114 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Dirk Küpper, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch eine angebliche öffentliche Zugänglichmachung von Lichtbildern eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Dirk Küpper im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Dr. Matthias Böse wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf Webseiten eine Vielzahl von Lichtbildern, als deren Urheber sich der Gegner bezeichnet, öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt habe. Da unserem Mandanten die für die öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung erforderlichen Nutzungsrechte angeblich nicht zustünden, habe er die Rechte des Gegners verletzt.

Darüber hinaus ist die Gegenseite der Auffassung, ihr stünde ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1, 19a, 16 UrhG zu. Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde.

Zusätzlich wird unser Mandant dazu aufgefordert, gem. § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB Auskunft über den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung und die Anzahl der Aufrufe zu erteilen. Ein weiterer Anspruch auf Auskunft zu Herkunft und Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungen ergebe sich nach Ansicht der Gegenseite aus § 101 UrhG.

Schließlich fordert die Gegenseite Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG von unserem Mandanten, wobei die Schadensberechnung nach Auskunftserteilung zu erfolgen sei, und Aufwendungsersatz für die Abmahnkosten gem. § 97a Abs. 3 UrhG.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Dirk Küpper

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a