Abmahnung des Herrn Dirk Küpper durch den Rechtsanwalt Böse wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern
Die Abmahnung des Herrn Dirk Küpper im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Dr. Matthias Böse wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf Webseiten eine Vielzahl von Lichtbildern, als deren Urheber sich der Gegner bezeichnet, öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt habe. Da unserem Mandanten die für die öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung erforderlichen Nutzungsrechte angeblich nicht zustünden, habe er die Rechte des Gegners verletzt.
Darüber hinaus ist die Gegenseite der Auffassung, ihr stünde ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1, 19a, 16 UrhG zu. Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde.
Zusätzlich wird unser Mandant dazu aufgefordert, gem. § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG i.V.m. § 242 BGB Auskunft über den Zeitpunkt der öffentlichen Zugänglichmachung und die Anzahl der Aufrufe zu erteilen. Ein weiterer Anspruch auf Auskunft zu Herkunft und Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungen ergebe sich nach Ansicht der Gegenseite aus § 101 UrhG.
Schließlich fordert die Gegenseite Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG von unserem Mandanten, wobei die Schadensberechnung nach Auskunftserteilung zu erfolgen sei, und Aufwendungsersatz für die Abmahnkosten gem. § 97a Abs. 3 UrhG.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Dirk Küpper
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.