Abmahnung der Marlos GmbH durch die Rechtsanwälte Loos wegen falschen Tatsachenbehauptungen

14. Mai 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Marlos GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Loos, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Facebookprofils falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht zu haben.

Die Abmahnung der Marlos GmbH im Einzelnen

Konkret führt die Gegenseite dazu an, dass unser Mandant falsche Tatsachen über die Marlos GmbH veröffentlicht habe. Er soll behauptet haben, dass die Gegenseite falsche und defekte Ware liefere und zudem die Rücknahme verweigert habe. Dadurch greife unser Mandant auf zielgerichtete Art und Weise in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Marlos GmbH ein und verstoße somit gegen die §§ 823 Abs. 1, 824 BGB.

Insofern machen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch ihres Mandanten geltend. Bezüglich dessen fordern die Loos Rechtsanwälte unseren Mandanten auf, eine strafbewährte Unterlassungserklärung, für die diese einen Entwurf beifügen, abzugeben. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe i. H. v. EUR 5.001,- angesetzt. Darüber hinaus habe unser Mandant die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte zu übernehmen. Diese berechnen sich im vorliegenden Fall aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 5.000,00 und einer 1,3 Geschäftsgebühr, weshalb die Begleichung einer Summe von insgesamt EUR 413,90 gefordert wird. Weiter wird mitgeteilt, dass eine Berechnung des Schadensersatzes noch folgen werde. Zudem habe unser Mandant die vermeintlich unwahre Tatsachenbehauptung bei Facebook zu entfernen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Marlos GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Maiko Lemm, 24. Mai 2018

    also ich finde es absolut richtig, wenn tatsächlich unwahre Behauptungen ins Netz gestellt werden und dabei Firmen diskreditiert werden. Die Strafen können gar nicht hoch genug sein, wenn die Behauptungen wirklich falsch waren. Es ist inzwischen Unsitte in Deutschland, Firmen mal eben öffentlich ins Gesicht zu spucken.

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