Abmahnung der Mission Direct Trading Limited & Co.KG. durch die Kanzlei Schroeder wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße in Online-Shop

23. Juli 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1160 mal gelesen
0 Shares

Unsere Mandantschaft hat ein Abmahnschreiben der Mission Direct Trading Limited & Co. KG erhalten. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen seiner Online-Angebote begangen zu haben.

Die Abmahnung der Mission Direct Trading Limited & Co.KG. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben werden unserem Mandanten mehrere vermeintliche Wettbewerbsverstöße hinsichtlich seiner Online-Angebote vorgeworfen. Konkret wird ihm vorgeworfen, gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen zu haben, da seine Angebote angeblich keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten, wodurch es Kunden nicht ohne weiteres möglich sei, an unsere Mandantschaft heranzutreten, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können

Ferner behauptet die Mission Direct Trading Limited & Co.KG., dass unsere Mandantschaft seine Kunden nicht über das zustehende Widerrufsrecht zu informiert. Dadurch verschaffe er sich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Außerdem rügt die Gegenseite einen vermeintlichen Verstoß gegen geltendes Verbraucherschutzrecht, da unser Mandant nicht auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts hinweise.

Darüber hinaus wird unser Mandant beschuldigt für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet zu haben und dementsprechend keine Steuern abzuführen. Auch dadurch verschaffe sich unser Mandant gegenüber etwaigen Konkurrenten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

Auf Grund der angeführten Verstöße fordert die Gegenseite die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Muster liegt dem Schreiben bei. Daneben soll unsere Mandantschaft die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 745,40.- tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mission Direct Trading Limited & Co.KG.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a