Abmahnung der reFX Audio Software Inc. durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm Refx Nexus 2

17. Oktober 2014
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Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Namen der reFX Audio Software Inc. einen unseren Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerprogramm ‚Nexus²‘ ab.

Die Abmahnung der reFX Audio Software Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse BitTorrent eine Dateiarchiv, das das Computerprogramm Nexus² enthalten haben soll, angeblich weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben. Da die reFX Audio Software Inc. – so wird es zumindest von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angegeben – die Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sei, sei in dieser vermeintlich illegalen Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Daraus, dass das streitgegenständliche Programm vorwiegend gewerblich zur professionellen Musikproduktion genutzt werde, schließen die gegnerischen Anwälte, dass unser Mandant diese im Rahmen einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit genutzt habe. Daher soll sogar eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung vorliegen.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigelegt. Außerdem soll dieser einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 3.000,- bezahlen. Andernfalls werde die reFX Audio Software Inc. Schadensersatz in Höhe von mindestens EUR 6.000,-, sowie Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.753,90 geltend machen und ohne weiter Ankündigung gerichtlich einklagen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der reFX Audio Software Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Werden außerdem derart hohe Summen gefordert, lohnt es sich meist, deren Berechtigung kritisch zu hinterfragen und auf keinen Fall einfach zu bezahlen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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