Abmahnung der Firma France Toner durch Rechtsanwaltskanzlei chain avocats wegen einer Markenrechtsverletzung
Die Abmahnung der Firma France Toner durch die Rechtsanwaltskanzlei chain avocats im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Wort- und Bildmarke „privink“ als Keyword in Google AdWords hinterlegt zu haben. Eine Suche nach dem Keyword „privink“ führe dazu, dass die Marke „privink“, sowie der Firmenname der France Toner in direkte Verbindung mit dem Internetauftritt unseres Mandanten gebracht wird. Darin sei eine Kennzeichenverletzung der gegnerischen Marke zu sehen, die nach Angaben der abmahnenden Anwälte von der Firma France Toner geführt werde und zu ihren Gunsten eingetragen sei.
Infolgedessen wird von unserem Mandanten die Unterlassung der Nutzung der Wort-und Bildmarke in Google AdWords verlangt. Zudem wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.000€ geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Firma France Toner
Auch wenn im vorliegenden Fall keine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geforderte wird, sollte ein derartiges Schreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden, da unter Umständen zu Unrecht auf eigene Rechte verzichtet wird und ein Schadensersatzanspruch unberechtigt oder zu hoch angesetzt sein kann.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung bundesweit weiter.