Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Folge der TV-Serie „Bones – The Secrets in the proposal“

13. Oktober 2014
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Erneut mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer angeblichen illegalen Vervielfältigung einer Folge der TV-Serie „Bones - The secrets in the proposal“ ab.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch die Nutzung der Internet-Tauschbörse „bittorrent“ die Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an der Folge „Bones – The secrets in the proposal“ verletzt zu haben. Die Vervielfältigung dieses Werks durch die Nutzung einer Internet-Tauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer weltweit stelle eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt. Zudem soll dieser einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 519,- bezahlen.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter

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