Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte & Steuerberatung wegen Verlinkung auf OS-Plattform

04. September 2018
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Unseren Mandaten erreicht eine Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH, welche sich durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte & Steuerberatung vertreten lässt. Geltend gemacht wird ein vermeintlicher Verstoß gegen Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013, welche festlegt, dass Unternehmer gegenüber Verbrauchern einen Link zur OS-Streitbeilegungsplattform vorhalten müssen.

Die Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH im Einzelnen

Im Einzelnen führt die gegnerische Partei aus, dass unser Mandant, welcher auch in der Reisebranche tätig ist, seiner Verpflichtung gemäß Artikel 14 der EU-Verordnung 524/2013 zum Hinweis auf die OS-Streitbeilegungsplattform nicht ausreichend nachkomme. Insbesondere unterlasse es unser Mandant, einen klickbaren Link direkt auf die Plattform vorzuhalten, womit er gegen die vorbenannte Norm sowie § 3a UWG verstoße.

Insofern stehe der rs reisen & schlafen GmbH ein Unterlassungsanspruch zu. Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte wird unserem Mandanten nun die Möglichkeit gegeben, durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung diesen Anspruch zu erfüllen. Hierzu ist der Abmahnung ein entsprechender Formulierungsvorschlag beigefügt. Zudem habe unser Mandant die Kosten für die durch den vermeintlich vorliegenden Verstoß notwendige Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte zu erstatten. Hierbei wird ein Streitwert in Höhe von 8.000,00 € angesetzt, woraus sich ein zu zahlender Gesamtbetrag in Höhe von 729,23 € errechnet.

Was fällt auf an der Abmahnung der rs reisen & schlafen GmbH?

Die rs reisen & schlafen GmbH hat eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen, wodurch ein hohes Prozesskostenrisiko für diese entsteht. Gleichzeitig ist der diesem gegenüberstehende Umsatz der rs reisen & schlafen GmbH aus deren wirtschaftlichen Tätigkeit eher fraglich. Hinzu kommt, dass sich diese auf das „Ermitteln“ und Auffinden leicht erkennbarer Verstöße „spezialisiert“ hat.

Dies alles sind nach der Rechtsprechung starke Indizien für einen Rechtsmissbrauch. Folge eines Rechtsmissbrauchs ist jedoch, dass weder Unterlassungsansprüche noch Abmahnkosten geltend gemacht werden können. Vielmehr steht dem Abgemahnten in diesem Fall ein Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten zu.

Wegen der Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH stehen wir mit Kollegen im Austausch.

Zwischenzeitlich konnten mehr als 200 Abmahnungen, hauptsächlich wegen fehlendem Link zur OS-Plattform, zusammengetragen werden.

Herr Kollege RA Plutte hat in seinem Blog den aktuellen Stand der Abmahnungen zusammengetragen.

Bei der Anzahl der Abmahnungen ist aus unserer Sicht zweifelsfrei von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung auszugehen, da hier die Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zur Geschäftstätigkeit steht.

Folge einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung ist, dass gemäß § 8 Abs. 4 UWG die vom Abmahnenden geltend gemachten Ansprüche nicht mehr gerichtlich gesetzt werden können.

Vielmehr kann der Abgemahnte in einem solchen Fall gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 UWG Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Geschäftsführerin der rs reisen & schlafen GmbH, vertreten durch Frau Petra Wesche, zugleich Vorstand der Lekkerding AG (Heinsberger Straße 35, 41844 Wegberg) ist. Diese betreibt FKK-und Sauna-Clubs sowie gastronomische Betriebe.

Wir hatten die rs reisen & schlafen GmbH aufgrund eines nichtständig verfügbaren Impressums abgemahnt sowie dahingehend auch wegen nicht erreichbaren Link zur OS-Plattform.

Die rs reisen & schlafen GmbH hat nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die geltend gemachten Verstöße abgegeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der rs reisen & schlafen GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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