Abmahnung der Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen wegen Markenrechtsverletzung durch widerrechtliche Produktkennzeichnung
Die Abmahnung der Samsung Electronics Co. Ltd. im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant in seinem Onlineshop Produkte verkaufe, die fast identisch mit Produkten der Samsung Electronics Co. Ltd. seien und mit der Marke „Samsung“ gekennzeichnet seien, obwohl es sich dabei nicht um Originalware handele. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Samsung Electronics Co. Ltd. dar, der das ausschließliche und alleinige Recht zustehe, die Bezeichnung „Samsung“ zur Kennzeichnung von Zubehör für Smartphones zu verwenden.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird er zu Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Ware aufgefordert. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 3.399,50.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 250.000.- berechnet werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Samsung Electronics Co. Ltd.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.