Abmahnung der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH durch die Gleim Petri Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB wegen Marken- und Unternehmenskennzeichenverletzung auf Amazon

12. November 2018
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Unsere Mandantschaft hat ein Abmahnschreiben der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH, ausgesprochen durch die Gleim Petri Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, erhalten. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, Marken- und Unternehmenskennzeichen im Rahmen seines Online-Angebots auf Amazon verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH im Einzelnen

Konkret führt die Gegenseite in ihrem Abmahnschreiben an, unser Mandant habe über Amazon rechtsverletzend verschiedene Magnetprodukte unter dem Keyword „Schallenkammer“ angeboten. Die Marke „SCHALLENKAMMER“ sei hierbei von der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH als Deutsche Wortmarke geschützt; zudem sei auch die Unions-Wort-/Bildmarke „SCHALLENKAMMER MAGNETSYSTEME“ auf die gegnerische Partei als Markeninhaberin eingetragen. Insofern unser Mandant somit keine Produkte der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH verkaufe oder eine Erlaubnis in die Verwendung des Keywords erhalten habe, verletze unser Mandat die Rechte an den entsprechenden Marken; zudem sei hierin einen Unternehmenskennzeichenverletzung zu sehen.

Aufgrund dieser vermeintlichen Marken- und Unternehmenskennzeichenverletzung werden Unterlassung-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Insbesondere habe unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der er sich dazu verpflichten soll, das gegenständliche Handeln für die Zukunft zu unterlassen. Ein beispielhaft vorformuliertes Exemplar einer ausreichenden Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits als Anlage beigefügt.

Darüber hinaus wird von unserer Mandantschaft zunächst verlangt, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die gegnerischen Rechtsanwälte berechnen diese Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts i.H.v. EUR 50.000,- und einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, weshalb unsere Mandant Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt EUR 2.099,76 zu erstatten habe. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche könnten erst nach erfolgter Auskunftserteilung beziffert werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schallenkammer Magnetsysteme GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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