Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund irreführender Werbung für ein Abnehmprogramm

13. November 2018
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Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mahnt unsere Mandantin wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes ab, da sie anhand von Flyern irreführende Werbung verbreitet haben soll.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. im Einzelnen

Unserer Mandantin wird in dem Abmahnschreiben des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. konkret vorgeworfen, per Flyer für ein bestimmtes Abnehmprogramm geworben und dabei irreführende Angaben gemacht zu haben. Beanstandet wurde die Werbung für eine aus vier Schritten bestehende Abnehmmethode, die das Auftragen einer speziellen Lotion und eine anschließende Behandlung mit einer Folie beinhaltet, die mit einer speziellen Wickeltechnik um den Körper drapiert wird. Dieses Verfahren bezweckt eine Aktivierung des Zellstoffwechsels und die Reduzierung des Cellulitepolsters und des Körperumfanges.

Solche Aussagen sind nach Ansicht des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. übertrieben und zur Irreführung geeignet. Es fehle an Angaben zu ausreichenden wissenschaftlichen Nachweisen, dass eine derartige Behandlung entsprechende Effekte zur Folge hätte. Daher sei die beanstandete Werbung irreführend und gemäß §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG, 4 Abs. 2 Nr. 1, 2 MPG zu unterlassen; eine Verletzung dieser Normen stelle darüber hinaus eine unlautere Handlung nach § 3a UWG dar.

Infolgedessen soll unsere Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, um die angeblich bestehende Wiederholungsgefahr und einen vermeintlichen Anlass für gerichtliche Schritte seitens des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. auszuräumen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben in Anlage bei. Des Weiteren wird unsere Mandantin aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 178,50 zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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