Abmahnung des Herrn Christian Oesterling durch die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel wegen Wettbewerbseverstoß aufgrund fehlender Pflichtinformation auf Amazon

13. November 2018
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Die Rechtsanwaltskanzlei Gerstel mahnt im Namen des Herrn Christian Oesterling einen unserer Mandanten ab und macht Rechte wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Pflichtinformationen auf Amazon geltend.

Die Abmahnung des Herrn Christian Oesterling im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel vorgeworfen, sich als Amazon-Marketplace-Händler wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret führt die Gegenseite dazu an, dass unser Mandant seiner Verpflichtung, die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, die Speicherung des Vertragstextes durch den Unternehmer, die Möglichkeit Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung durch technische Mittel zu erkennen und zu berichtigen, Kunden über das ihnen zustehende Mängelhaftungsrecht zu belehren, sowie einen Link zur OS-Plattform anzuführen, nicht nachgekommen sei.

Eine Verpflichtung durch diese Angaben, ergebe sich aus Art. 246c Nr. 1, Nr. 2, Art. 546a § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB i. V. m. § 312 d Abs. 1 BGB, sowie § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB und Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Unseren Mandanten treffe die Verpflichtung zur Angabe dieser Informationen, da er ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingeht, sei, und im direkten Wettbewerbsverhältnis mit dem Herrn Christian Oesterling stünde. Zudem verschaffe er sich durch die fehlenden Pflichtinformationen einen erheblichen wettbewerbsrechtlichen Vorteil gegenüber der Gegenseite.

Insofern macht Rechtsanwalt Gerstel Unterlassungsansprüche für seinen Mandanten gemäß §§ 8 I, III Nr. 1, 3 3a UWG aufgrund verschiedener Wettbewerbsverstöße geltend, weshalb unser Mandant eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterzeichnen soll.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christian Oesterling

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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