Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann wegen Markenrechtsverletzung an „Mensch ärgere Dich nicht“

14. September 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH, ausgesprochen durch die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann, vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch die Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ eine eingetragene Marke der Schmidt Spiele GmbH widerrechtlich verwendet und dadurch deren Rechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH im Einzelnen

Die 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops auf eBay.de rechtsverletzende Beschreibungen seiner Waren schalten würde, indem er für ein Gesellschaftsspiel die Beschreibung „Mensch ärgere Dich nicht“ verwende. Durch dieses Vorgehen erzeuge unser Mandant bei möglichen Kunden eine Verwechslungsgefahr zwischen dessen Produkten und denen der Schmidt Spiele GmbH. Deren Markenrechte an der Europäischen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ würden dadurch verletzt werden.

Auf Grund dieser angeblichen Verletzung seitens unseres Mandanten wird dieser dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorgefertigtes Exemplar wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.973,90, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.000,- aufkommen. Des Weiteren fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von unserem Mandanten Recherchekosten in i.H.v. EUR 95.-. Insgesamt wird also ein Betrag i.H.v. EUR 2.068,90 gefordert. Darüber hinaus soll er seine angebliche Verpflichtung zum Schadensersatz anerkennen und auch Auskunft darüber erteilen, wie lange diese Beschreibung geschaltet war und wie viel Umsatz bzw. Gewinn dadurch erzielt wurde. Auch soll unser Mandant Auskunft über den Beschaffungs- und Vertriebsweg der Spiele erteilen. Zusätzlich soll er auch noch zusichern, alle noch vorhandenen Spiele, Werbemittel oder sonstige Unterlagen, auf denen sich die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ befindet, zu vernichten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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