Abmahnung des Herrn René Hiersigk durch die Anwaltskanzlei Mittmann wegen Wettbewerbsverstoßes u.a. aufgrund fehlender Grundpreisangabe

13. September 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung des Herrn René Hiersigk, ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Mittmann, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn René Hiersigk im Einzelnen

In dem Schreiben der Anwaltskanzlei Mittmann wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops keinen funktionsfähigen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission zur Verfügung stellt. Darin sei eine unlautere geschäftliche Handlung zu sehen. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, Waren anzubieten, ohne den entsprechenden Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.044,40.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 25.000.- berechnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn René Hiersigk

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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