Abmahnung des Vereins „Wirtschaft im Wettbewerb“ wegen wettbewerbswidriger Werbung aufgrund fehlender Unternehmensangaben

13. September 2016
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Uns erreicht eine Abmahnung des Vereins „Wirtschaft im Wettbewerb“, in der Rechte wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung aufgrund fehlender Informationen geltend gemacht werden.

Die Abmahnung des Vereins „Wirtschaft im Wettbewerb“ im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen einer Werbeanzeige für Kraftfahrzeuge den sich aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG ergebenden Informationspflichten nicht gerecht zu werden. Genauer fehle nicht nur der anzugebende Rechtsformzusatz des Handelsunternehmens, sondern auch die Angabe des Unternehmenssitzes. Diese Angaben benötige der Verbraucher aber, um eine informierte Entscheidung über einen etwaigen Kauf treffen zu können, da andernfalls die Gefahr bestehe, dass der Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er sonst nicht getroffen hätte.

Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein unverbindlicher Textvorschlag dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben soll er dem Verein die für die Bearbeitung der Angelegenheit angefallenen Kosten in Höhe von EUR 220.- erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins „Wirtschaft im Wettbewerb“

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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