Abmahnung der Summary AG durch die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Warn- und Sicherheitshinweise

30. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Summary AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs, vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er aufblasbare Schwimmreifen ohne die eigentlich erforderlichen Warn- und Sicherheitshinweise verkaufe.

Die Abmahnung der Summary AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Hübner Mayer Grohs wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Auftritts auf der Internetverkaufsplattform Amazon gegen die DIN EN 15649-2 verstöße, da bei einem aufblasbaren Schwimmreifen die erforderlichen Warn- und Sicherheitshinweise angeblich fehlen würden. Dadurch begehe unser Mandant laut der Summary AG einen Wettbewerbsverstoß.

Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorformuliertes Exemplar dem Schreiben bereits beigelegt wurde. Zudem soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.029,35 bezahlen, sowie Auskunft über Umfang, Dauer und Umsatz der Verkäufe erteilen, um zusätzlich einen Schadensersatz berechnen zu können.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Summary AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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