Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung u.a.

30. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. In diesem wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Shops auf eBay mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des IDO Verbandes wird unserem Mandanten vorgeworfen, mehrere Wettbewerbsverstöße im Rahmen seines Verkaufsangebots auf eBay begangen zu haben. Er soll hiernach nicht über das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2 zu § 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB belehrt haben. Laut dem IDO-Verband stellt das Fehlen dieser Information einen Wettbewersbverstoß nach § 5a UWG dar. Darüber hinaus bemängelt der Verband das Fehlen eines Links auf die OS-Plattform der EU-Kommission. Zuletzt wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen § 6 der eBay-AGB verstoßen zu haben. Seine Angaben zum Vertragsschluss, wonach bei Internetbestellungen ausschließlich seine Geschäftsbedingungen gelten, stünden zu diesem im Widerspruch. Da auch der Kunde den eBay-AGB unterliegt, führe die Formulierung „ausschließlich“ diesen in die Irre, weil nicht mehr eindeutig sei, welche AGB vorrangig gelten.

Aufgrund dieser vermeintlichen Wettbewerbsverstöße soll unser Mandant eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. dem Schreiben eine bereits vorformulierte Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von EUR 232,05 zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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