Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Unfassbaren 2″

30. Mai 2017
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dem Schreiben werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Die Unfassbaren 2“ geltend gemacht.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft führt an, sie sei für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Ansprüche bezüglich des Filmwerkes „Die Unfassbaren 2“ geltend zu machen. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe mittels eines Filesharing-Programms unerlaubt Inhalte der gegnerischen Mandantschaft angeboten und an Dritte übertragen. Das stelle insofern eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG und eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG dar.

Dem Schreiben ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigelegt, die unser Mandant fristgerecht unterschreiben soll. Daneben soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700,00 sowie Rechtsverfolgungskosten Höhe von EUR 215,00 bezahlen. Letztere berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700,00. Insgesamt fordert die Gegenseite somit einen Betrag in Höhe von EUR 915,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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