Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an „John Wick: Kapitel 2“
Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das Filmwerk „John Wick: Kapitel 2“ mittels des Filesharing-Protokolls BitTorrent heruntergeladen und damit gleichzeitig einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe. Weiter wird ausgeführt, dass es sich bei dem streitgegenständlichem Film um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handle, für welches ausschließlich die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft berechtigt sei, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund des behaupteten unberechtigten Bereitstellens zum Download habe unser Mandant gegen § 19a UrhG verstoßen und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Wegen dieses Verstoßes soll sich unser Mandant zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten; ein nach Meinung der gegnerischen Rechtsanwälte geeignetes Exemplar ist dem Abmahnschreiben als Vorlage beigefügt. Daneben wird die Zahlung eines „angemessenen Schadenersatzes“ gefordert, die in Höhe von 700,00 € beziffert wird. Weiterhin habe unser Mandant die entstandenen Rechtsverfolgungskosten der gegnerischen Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Streitwert von 1.700,00 € zu tragen, mithin 215,00 €.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.