Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen mangelhafter Widerrufsbelehrung u.a.
Die Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des IDO Verbandes wird unserer Mandantin vorgeworfen, im Rahmen ihres Verkaufsangebots auf der Internetplattform eBay mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. So soll sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung veröffentlicht haben, welche fälschlicherweise eine Aufforderung zum schriftlichen Widerruf enthielt. Zudem bemängelt der IDO Verband eine Formulierung der Händlerin hinsichtlich des versicherten Versands als irreführend. Seiner Meinung nach stelle diese eine abweichende Regelung der Gefahrtragung und damit einen Verstoß gegen §§ 474 Abs. 1, 475 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Darüber hinaus beanstandet der Verband die Aufforderung, Auslandsversandkosten beim Verkäufer zu erfragen. Weiterhin wurde ein Verstoß gegen die PreisangabenVO durch Nichtangabe des Grundpreises gerügt sowie – wie üblich – das Fehlen eines Links auf die OS-Plattform und von Pflichtinformationen nach § 246c Nr. 2 EGBGB, namentlich zur Speicherung des Vertragstextes.
Aufgrund dieser vermeintlichen Wettbewerbsverstöße soll unsere Mandantin eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. dem Schreiben eine bereits vorformulierte Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus wird unsere Mandantin dazu aufgefordert, eine Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von EUR 232,05 zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.