Abmahnung der SHDE UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines Gedichts

02. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der SHDE UG (haftungsbeschränkt), ausgesprochen durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, ein Gedicht rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Abmahnung der SHDE UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen

Aus dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Jochen Jüngst geht hervor, dass unser Mandant ein Gedicht, an dem die Geschäftsführerin der Gegenpartei ein ausschließliches Nutzungsrecht zu haben vorgibt, veröffentlicht haben soll. In dem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass unser Mandant damit das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) der Gegenpartei zumindest fahrlässig verletze.

Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein entsprechendes Exemplar des Schreibens ist der Abmahnung beigefügt. Unser Mandant soll sich verpflichten es für die Zukunft zu unterlassen, das Gedicht im Sinne des Urheberrechts öffentlich zugänglich zu machen. Er solle sich weiterhin verpflichten, im Falle schuldhafter Zuwiderhandlung, an die SHDE UG (haftungsbeschränkt) eine von dieser nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfall vom Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Unabhängig von der Unterlassungserklärung wird unser Mandant aufgefordert, die entstandenen Rechtsverfolgungskosten des Rechtsanwalts Jochen Jüngst i. H. v. EUR 413,90, berechnet auf einem Streitwert i. H. v. EUR 5.000.-, zu übernehmen. Weiterhin verlangt die Gegenpartei Auskunft über Zeitraum und Umfang der urheberrechtsverletzenden Handlung, genauer die Veröffentlichung des Gedichts. Die Gegenseite will daraus den ihr angeblich zustehenden Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG errechnen. Dieser bestünde gegenüber unserem Mandanten, weil die Verletzung zumindest Fahrlässig erfolgt sei.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SHDE UG (haftungsbeschränkt)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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