Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky PartG wegen AGB-Verstoß durch Verkauf von Stadion-Ticket

02. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky PartG vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen durch den Verkauf eines Stadion-Tickets gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen zu verstoßen.

Die Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die Gegenseite zunächst aus, dass der Verkauf von Stadion-Tickets ausschließlich der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH vorbehalten sei. Dies sei erforderlich, um den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu verhindern und flächendeckend die Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu garantieren. Ferner könne nur durch einen kontrollierten Ticketverkauf die Durchsetzung von Stadionverboten garantiert sowie insgesamt die erforderliche Sicherheit im Stadion gewährleistet werden. Aus diesem Grund wird in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Weiterverkauf von Bundesligakarten nur auf eigens eingerichteten sog. Ticketzweitplattformen gestattet. Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH behauptet, unser Mandant habe gegen die vorgenannten Bestimmungen verstoßen, indem er angeblich eine Bundesligakarte auf einer nicht-autorisierten Plattform zum Verkauf angeboten habe. Zusätzlich sei er seiner vermeintlichen Pflicht, beim Verkauf die ATGB abzubilden, nicht nachgekommen.

Infolgedessen soll unser Mandant wegen den behaupteten Verstößen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung bereits beigefügt wurde. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung soll ein pauschaler Schadensersatz i.H.v. 250,00 € zu begleichen sein. Andernfalls könnten weitaus höhere Rechtsverfolgungskosten entstehen, da angeblich ein Streitwert von 5.000 € bis hin zu 50.000 € angemessen sei. Die Gegenseite behält sich darüber hinaus weitere Schadensersatzansprüche vor und weist auf eine mögliche Vertragsstrafe wegen Verletzung der ATGB hin. Schließlich weist die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH auf einen Auszahlungsanspruch bzgl. etwaiger Mehrerlöse hin und verlangt von unserem Mandanten umfassende Auskunft hinsichtlich sämtlicher Ticketverkäufe.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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