Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund irreführender Werbung

02. Oktober 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, die Werbung in seinem Online-Shop sei irreführend und täuschend.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops Waren anbietet und diese irreführend bewirbt. Er soll ein Produkt als Ergänzungsfuttermittel bezeichnet haben, obwohl es sich um einen bloßen Wasserzusatz handle. Dies sei täuschend im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG und dazu geeignet, Verbraucher oder andere Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie ohne die täuschende Handlung so nicht getroffen hätten. Unser Mandant könne aus diesem Grund gem. § 8 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Die Gegenseite fordert unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein Exemplar einer solchen ist der Abmahnung beigefügt. In dieser wird verlangt, dass unser Mandant es unterlässt, das oben genannte Produkt im geschäftlichen Verkehr als Ergänzungsfuttermittel zu bewerben. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung, unabhängig davon, ob selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen begangen wird, ist eine Vertragsstrafe i. H. v. EUR 5.100.- festgelegt. Diese sei zu entrichten an den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Zudem wird unser Mandant aufgefordert, die Kosten für die Rechtsverfolgung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. i. H. v. EUR 178,50.- zu übernehmen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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