Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Love, Simon“

21. August 2018
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft beschuldigt, eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Love, Simon“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss den Film „Love, Simon“ mithilfe des Filesharing-Protokolls „bittorent“ angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Das Vorgehen unseres Mandanten stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Dem Abmahnschreiben zufolge ist die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich für Unterlassungs-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatz wegen der vermeintlichen Rechtsverletzung am besagten Film berechtigt.

Demzufolge macht die Gegenseite einen Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Im Zuge dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zusätzlich wird von unserem Mandanten eine Begleichung eines pauschalen Schadenersatzbetrags vom EUR 700,- verlangt. Außerdem soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215,- tragen, die sich aus dem Gesamtgegenstandswert von 1.700,- berechnen. Folglich wird unser Mandant zu einer Zahlung von insgesamt EUR 915,- aufgefordert. Durch die Zahlung des Gesamtbetrags und die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sei die Auseinandersetzung, nach Angaben der gegnerischen Anwälte, vollständig beendet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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