Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „How I Met Your Mother – Staffel 9 – Folge 11 (TV-Folge)“

07. Januar 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Werk „How I Met Your Mother - Staffel 9 - Folge 11 (TV-Folge)“ vor.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant das Werk „How I Met Your Mother – Staffel 9 – Folge 11 (TV-Folge)“ im Rahmen einer Internettauschbörse weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten zu haben. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Es wird dabei nicht angegeben, dass die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Inhaberin dieser Rechte sei, sondern lediglich, dass sie mit der ausschließlichen Geltendmachung dieser Rechte im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sei.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 300, -, sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 169,50, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 469,50 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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