Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Man of Steel“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
Die abmahnenden Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, er habe bei einer Internet-Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk anderen Tauschbörsen-Nutzern weltweit zum Download angeboten. Die Warner Bros. Entertainment GmbH gibt dabei an, an dem genannten Werk die ausschließlichen Verwertungsrechte inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm als verletzt anzusehen.
In Folge dessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem stünden der gegnerischen Partei Aufwendungsersatzansprüche sowie Schadensersatzansprüche zu. Im Rahmen einer Zahlung in Höhe von 815 € seien die Geldersatzansprüche jedoch vollumfänglich abgegolten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.