Abmahnung des Herrn Gerhard Lothar Schuetze (Handelsagentur pricetiger.eu) durch Rechtsanwalt Martin Hardes wegen fehlenden Impressums auf YouTube
Die Abmahnung des Herrn Gerhard Lothar Schuetze im Einzelnen:
In dem Schriftsatz führt Herr Rechtsanwalt Hardes aus, dass unser Mandant über seinen YouTube-Account Brennstoffe bewerben würde. Im Rahmen einer solchen Bewerbung müsste unser Mandant jedoch gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum im Rahmen seiner gesetzlichen Informationspflichten bereithalten. Hierdurch würde er sich unlauter und wettbewerbswidrig verhalten.
Aus diesem Grund soll unser Mandant eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Zudem soll unser Mandant die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren tragen, welche aus einem Gegenstandswert von bemerkenswerten 10.000 €, mithin 887,02 €, entstanden sein sollen. Weiter soll unser Mandant Auskunft über seine Umsätze und Verkäufe mit Brennstoffen der letzten 12 Monate erteilen, um einen zusätzlichen Schadensersatz beziffern zu können. Alternativ wird ihm die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 2.000 € angeboten, womit die Angelegenheit durch Zahlung in Höhe von 2.887,02 € abgegolten sei.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Gerhard Lothar Schuetze
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
claudia, 4. März 2014
..Verstehe beide Seiten.
Bin Marketingleiterin eines mittelständigen Spielzeug & Funsportvertriebes.
Auch unser Unternehmen hat mehr als 3000 € in die Hand nehmen müssen für
Anwälte und Gebühren…
Letztendlich haben wir die wettbewerbswidrigen Inhalte in den AGB´s und Werbeaussagen korrigiert
und seit dem ist Ruhe.
Auch mein Chef studiert nun genauer des Wettbewerb und “schlägt” durch
Abmahnungen zurück .
Dieses Recht hat er und soll es nützen.
Unser Unternehmen bearbeitet Rückgaberechte,
zahlt Anwälte für Liefer + Geschäftsbedingungen und
muß bei jeder Veröffentlichung ultralange Impressumsdaten einstellen.
1 Schreibtischtäter ( mein Kollege ) mach fast nichts anderes jeden Tag…
Bei Passivität werden diese “illegal” agierenden Mitbewerber sonst stärker und
stärken und gefährden letztlich unser Unternehmen und meinen Job.
..
Zum Theme Anwälte:
Diese sind die eigentlichen Gewinner !
ob auf der Abmahn oder auf der Anti-Abmahnseite !
Die Streitwerte sind identisch und somit seine Einnahmen ….
Gesetzte sind dazu da sie einzuhalten….
Claudia Morg