Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Going in style [Abgang mit Stil]“

27. Mai 2019
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Uns liegt ein Abmahnschreiben der Warner Bros. Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In diesem Schreiben wird einem unserer Mandanten eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Going in style [Abgang mit Stil]“ vorgeworfen.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen. über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Inhalte mit Hilfe eines sogenannten Filesharing-Programmes unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. Konkret soll über besagten Internetanschluss der Film „Going in Style [Abgang mit Stil] über das Filesharing-Protokoll bittorrent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Das Vorgehen unseres Mandanten stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Nach Angaben der Gegenseite ist die Warner Bros. Entertainment GmbH für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Filmwerk geltend zu machen. Deshalb stünde der Warner Bros. Entertainment GmbH ein Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zu. Auf dieser Grundlage mahnt die Gegenseite unseren Mandanten ab und fordert ihn auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Abgesehen davon machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG sowie auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten nach § 97 Abs. 3 S. 1 UrhG geltend. Diesbezüglich bringt die Gegenseite vor, dass der Schaden nicht dem Verkaufspreis eines einzelnen Exemplars des Filmwerkes entspricht, da das Werk angeblich einer unbegrenzten und unkontrollierbaren Vielzahl von anonymen Nutzern zum Download angeboten wurde. Deshalb wird von unserer Mandantschaft die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von EUR 700,00.- verlangt.

Für die Begleichung der Rechtsverfolgungskosten der Warner Bros. Entertainment GmbH stellen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Betrag von EUR 215,00.- in Rechnung, der sich aus einer 1,3-fachen Gebühr des Gegenstandswertes von EUR 1.700,00.- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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