Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Accountant“

23. Oktober 2020
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., die durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Accountant“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment inc. im Einzelnen

Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. über seinen Internetanschluss mit Hilfe eines sogenannten Filesharing-Programms (P2P-Client), unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. Es wird behauptet, dass unsere Mandantschaft den Film „The Accountant“ beziehungsweise Teile davon über das Filesharing-Protokoll bittorrent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe.

Nach Aussage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer, stehen der Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Film zu. Aus diesem Grund dürfte dieser nicht ohne Erlaubnis der Warner Bros. Entertainment Inc. kopiert (illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG) oder zum Download angeboten werden (illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG).

Die Warner Bros. Entertainment Inc. sei deshalb für das Gebiet der BRD Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der angeblich vorliegenden Rechtsverletzung geltend zu machen. Deshalb macht die Gegenseite einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen aus § 97a Abs. 1 UrhG geltend. Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Abmahnschreiben liegt bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei.

Weiterhin beruft sich die Gegenseite auf einen vermeintlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung sei die Gegenseite bereit, einen angeblich niedrigen Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- anzusetzen. Darüber hinaus wird unsere Mandantschaft aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 215.-, errechnet aus einer 1,3 Geschäftsgebühr des Gegenstandswerts von EUR 1.700.-, zu tragen. Insgesamt soll unsere Mandantschaft einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 915.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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