Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Queen Sugar – Late-April 2020“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe von Filesharing urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zum Download angeboten habe. Dies stelle eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird Schadensersatz i.H.v. EUR 450,00 geltend gemacht. Zusätzlich soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 185,10 tragen, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 1.450,00. Insgesamt werden somit EUR 635,10 gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros Entertainment Inc.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.