Abmahnung des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Angaben auf der Webseite
Die Abmahnung des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, unser Mandant belehre auf seiner Webseite nicht über das Muster-Widerrufsformular, was einen Verstoß gegen § 5a UWG darstelle. Weiter würden Waren in Fertigpackungen nach Volumen, Gewicht oder Länge angeboten, ohne den Grundpreis zu nennen. Dies sei jedoch nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV erforderlich. Außerdem würden auf der Webseite unseres Mandanten ein Link zur OS-Plattform der EU-Kommission sowie Pflichtangaben nach § 5 TelemedienG und Art. 246c Nr. 2 EGBGB fehlen.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 232,05 geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.