Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund separater Ausweisung einer obligatorischen Kostenposition und fehlerhaften Impressums

27. November 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vor. In dieser wird einem unserer Mandaten vorgeworfen, er habe eine obligatorische Kostenposition vom Endpreis gesondert ausgewiesen und führe auf seiner Website ein fehlerhaftes Impressum.

Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die Wettbewerbszentrale näher aus, dass unser Mandant wettbewerbswidrig die obligatorische Kostenposition „Endreinigung“ separat zum Mietpreis angegeben habe. Dies stelle einen Verstoß gegen die PreisangabenVO dar. § 1 PAngV verlange, dass jede obligatorische Kostenposition in den Endpreis für die Leistung eingerechnet und inkludiert dargestellt werde. Eine entgegenstehende Praxis sei wettbewerbswidrig und die unterbliebene Endpreisangabe sei zusätzlich als Irreführung durch Unterlassen zu beanstanden. Zudem moniert die Wettbewerbszentrale ein fehlerhaftes Impressum. Aus diesem gehe nicht hervor, wer der Anbieter sei, eine konkrete Identifizierung, um Ansprüche gegen diesen zu verfolgen, sei nicht möglich. Auch hierin sei ein Wettbewerbsverstoß zu sehen.

Die Gegenseite fordert infolgedessen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist der Abmahnung beigelegt. Diese ist mit einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 4.000.- gesichert. Zudem soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 299,60 übernehmen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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