Abmahnung des Herrn Hans Hauser (Hans Hauser Immobilien München – Berlin) wegen Angabe der falschen Aufsichtsbehörde

28. Juli 2017
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Hans Hauser, Hans Hauser Immobilien München - Berlin vor. Unserem Mandanten wird in dieser vorgeworfen, auf der Seite "immonet" in seinem Impressum die falsche Aufsichtsbehörde angegeben zu haben.

Die Abmahnung des Hans Hauser Immobilien München – Berlin im Einzelnen

Das Impressum unseres Mandanten auf der Seite des Immobilienportals „immonet“ soll fehlerhaft und irreführend sein. Die Gegenpartei begründet den Vorwurf damit, dass unser Mandant angeblich die falsche Aufsichtsbehörde angegeben habe. Hans Hauser Immobilien München – Berlin sieht darin einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG und mahnt als Mitbewerber laut eigener Aussage im Verbraucherinteresse ab.

Er fordert unseren Mandanten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, künftig die Aufsichtsbehörde im Internet gesetzeskonform anzugeben. Diese solle mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 500.- € gesichert sein. Weiterhin erbittet die Gegenseite die Zahlung von 150.- € „weniger für dieses Papier, als zur Finanzierung von Prozessen in diesem Zusammenhang.“

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Hans Hauser Immobilien München – Berlin

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Harry Frauenfeld, 15. Januar 2024

    Ich wurde von Herrn Hauser angemahnt, die falsche Berufsaufsichtsbehörde im Impressum angegeben zu haben. Diese Behörde stand bei mir seit mehreren Jahren im Impressum und jetzt bekam ich eine Abmahnung. Ich hatte bereits 2014 eine Abmahnung von Hauser bekommen und hatte damals gezahlt. Jetzt geht es um 350€, was tuen, bezahlen oder nichts tuen. Ich wohne in Hessen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Harry Frauenfeld

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