Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen fehlender Pflichtinformationen und fehlendem Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform auf eBay

25. Juli 2017
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Erneut liegt uns eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, bei seinen Angeboten auf eBay weder die Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren anzugeben, noch den zwingend erforderlichen Hinweis zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegungsplattform aufzuführen.

Die Abmahnung der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.  im Einzelnen

Weiter führt der Verband in seiner Abmahnung aus, dass Kunden gemäß Art. 246c Nr. 2 EGBGB zu unterrichten seien, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist. Zwar enthielten die eBay-AGB Aussagen über das Speichern von Vertragstexten, ein Verweis auf die eBay-AGB sei jedoch nicht ausreichend.  Weiter sei unser Mandant gegenüber Verbrauchern dazu verpflichtet, einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Streitbeilegungsplattform und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Dies unterlasse er aber gänzlich. Im Ergebnis läge somit ein Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor (UWG) vor.

Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes wird unser Mandant aufgefordert, die abgemahnten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Hierzu habe er auch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Formular dem Schreiben bereits beiliegt. Zusätzlich soll unser Mandant die entstandenen Kosten der Abmahnung in Höhe von EUR 232,05 tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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