Abmahnung des Herr Nico Trinkhaus durch den Rechtsanwalt Robert Fechner wegen Urheberrechtsverstoß an einem Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus im Einzelnen
In dem Schreiben des Rechtsanwalts Robert Fechner wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetauftritts Bildmaterial verwendet haben soll, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. Dies stelle eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Nutzung verletze er die Rechte des Herrn Nico Trinkhaus, der – so wird zumindest angegeben – Inhaber der Nutzungsrechte an besagtem Bildmaterial sei.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Diese beinhaltet neben der Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und eines angemessenen Schadensersatzes auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € im Falle von erneuten Verletzungen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Nico Trinkhaus
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.